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Mietzinserhöhung trotz Fördergelder?
Vermieter dürfen wertvermehrende Investitionen in der Regel in Form eines höheren Mietzinses auf die Mietparteien abwälzen. Erhalten sie für ökologischen Umbauten aber Fördergelder, müssen sie diese von den Kosten abziehen. Im Rahmen der Fördergelder dürfen sie die Miete nicht erhöhen. Das Problem: Oft wissen Mieterinnen und Mieter nichts von solchen Förderbeiträgen.
Wenn Umbauten oder Renovationen wertvermehrend sind, dürfen Vermieterinnen und Vermieter den Mietzins erhöhen. Auch energetische Sanierungen können wertvermehrend sein und damit zu einer Mietzinserhöhung berechtigen.
Eine solche Erhöhung darf prinzipiell erst dann erfolgen, wenn die Arbeiten ausgeführt sind und die notwendigen Belege vorliegen. Die Vermieterschaft muss also ihre Kosten beispielsweise für neue Fenster oder neue Geräte nachweisen.
Nicht alles gilt als wertvermehrende Investition
Bei einer umfassenden Überholung, bei der verschiedene Teile wie Küche, Bad, Boden, Fassade, etc. renoviert werden, gelten in der Regel 50 bis 70 Prozent der Kosten als wertvermehrende Investitionen, die den Mietparteien verrechnet werden dürfen.
Sämtliche Kosten, die nur der Wiederherstellung oder dem Erhalt des ursprünglichen Zustandes dienen, sind nicht wertvermehrend und berechtigen dementsprechend auch nicht zu einer Mietzinserhöhung.
Fördergelder in Abzug bringen
Die Verwaltungen dürfen wie erwähnt nur ihre tatsächlichen Kosten auf die Mietparteien abwälzen. In der Schweiz gibt es für die vielen Möglichkeiten energetischer Sanierungen auch eine grosse Anzahl möglicher Fördergelder.
Bei ökologischen Umbauten dürfen Mietparteien deswegen in der Regel davon ausgehen, dass ihre Verwaltung Fördergelder erhalten, die ihre eigenen Kosten beträchtlich verringern können. Es ist nicht ausgeschlossen, dass bei der Berechnung der Mietzinserhöhung diese Fördergelder nicht abgezogen werden und die Erhöhung damit zu hoch ausfällt.
Mietpartei muss sich erkundigen
Du bist deswegen gut beraten, deine Verwaltung darauf anzusprechen. In der Regel erkennst du an der Art der Renovation, ob sie ökologisch ist. Ist sie es, ist es auch wahrscheinlich, dass deine Verwaltung Fördergelder erhält.
In einem solchen Fall solltest du das Gespräch suchen und eventuell bei den zuständigen Behörden und Förderstellen nachfragen. Danach kannst du kontrollieren, ob die Fördergelder bei der Mietzinserhöhung berücksichtig wurden.