Was geschieht mit zu viel bezahlten Nebenkosten?

Was geschieht mit zu viel bezahlten Nebenkosten?

06.02.2023

In einem Mietverhältnis kannst du die Nebenkosten mittels Akontozahlung begleichen. Doch was geschieht mit zu viel einbezahlten Nebenkosten? Wann und wie erhältst du das Geld zurück?

Sind die Nebenkosten vertraglich aus dem Mietzins ausgegliedert und in Form von Akontozahlungen zu leisten, entspricht der einbezahlte Betrag fast nie dem tatsächlichen Aufwand. Meist fallen die Kosten höher aus als erwartet, wodurch eine Nachzahlung fällig wird.

Es kann jedoch auch vorkommen, dass du zu viel einbezahlt hast. In diesem Fall muss dir deine Verwaltung den Überschuss zurückerstatten.

Nebenkostenabrechnung der Verwaltung

Ist eine Akontozahlung vereinbart, muss deine Verwaltung mindestens einmal pro Jahr eine Nebenkostenabrechnung über die effektiven Nebenkosten erstellen.

Ergibt sich dabei ein Saldo zu deinen Gunsten, ist dieser der Überschuss innerhalb von 30 Tagen zurückzuzahlen. Dabei hat die Vermieterschaft zwei Möglichkeiten: Sie kann dir die Rückerstattung als Gutschrift bei der nächsten Nebenkostenabrechnung vergüten oder sie direkt auf dein Konto überweisen.

Erhältst du die Rückzahlung nicht rechtzeitig innert 30 Tagen zurück, kannst du den erzielten Überschuss auch vom nächsten fälligen Mietzins abziehen.

Verjährungsfrist für Überschuss von Nebenkosten

Du hast das Recht, innerhalb einer Frist von fünf Jahren nach Erhalt der Kostenabrechnung die Rückerstattung zu viel bezahlter Nebenkosten verlangen.

Hast du die Abrechnung zunächst akzeptiert und stellst erst später fest, dass sie zu hoch war, kannst du innerhalb der Jahresfrist nach Kenntnisnahme deines Anspruchs die Rückerstattung einfordern. Dies verjährt spätestens nach zehn Jahren.

Auszug während einer Rechnungsperiode

Falls du innerhalb einer Rechnungsperiode ausziehst, kannst du keine Zwischenabrechnung der Nebenkosten verlangen. Deine Verwaltung darf dich bis zur ordentlichen Nebenkostenabrechnung vertrösten. Dann solltest du diese aber innerhalb von sechs Monaten erhalten, was der allgemeinen Frist für die Erstellung der Abrechnung entspricht.

Allfälligen Rückerstattungen deinerseits sollte ebenfalls innerhalb der oben genannten Frist von 30 Tagen nachgekommen werden.

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