Nachbarn: Wie viel Lärm ist erlaubt?

Nachbarn: Wie viel Lärm ist erlaubt?

10.06.2024

Nicht alle Menschen sind gleich geräuschempfindlich: Was die einen in der Nachbarschaft noch tolerieren, ist für andere bereits unerträglicher Lärm. Offene Gespräche können jedoch manchen Streit verhindern.

Wann wird aus Lärm Lärmbelästigung?

Eines müssen alle Lärmgeplagten akzeptieren: Lärm ist laut Gesetz grundsätzlich erlaubt, solange er nicht übermässig ist. Das Problem liegt darin, dass es nirgendwo eine abschliessende Definition gibt, was ‘übermässig’ genau bedeutet – und jeder Mensch empfindet Lärm anders. Deshalb existiert keine objektive und allgemeingültige Grenze, ab wann es zu viel ist.

Einen Anhaltspunkt liefert die Lärmschutzverordnung des Bundes (LSV) mit festgehaltenen Grenzwerten, ab denen das Wohlbefinden empfindlich gestört wird. Aber auch diese dürfen kurzfristig überschritten werden: Schlussendlich bedarf jeder Fall einer Einzelbetrachtung anhand der Intensität und Dauer des Lärms.

Gut zu wissen: Auch die Umgebung spielt eine Rolle, ob etwas als Lärmbelästigung gilt. Bei einer Wohnung im Industriequartier liegt die Schwelle höher als in einer ruhigen Wohnsiedlung.

🎸 Hausordnung beachten

In den meisten Mietliegenschaften sind gewisse Lärmvorschriften (zum Beispiel, wann das Musizieren in der Wohnung erlaubt ist) in der Hausordnung festgehalten.

Zumutbarer vs. unzumutbarer Lärm in der Nachbarschaft – was gilt?

Eine der wenigen klaren Regeln bezüglich Nachbarschaftslärm geben die Ruhezeiten in der Polizei- und Gemeindeverordnung deiner Wohngemeinde: Während dieser ist sämtlicher störender Lärm wie zum Beispiel Staubsaugen grundsätzlich verboten.

An Werktagen fallen die Nachtruhe (in den meisten Gemeinden von 22 bis 6 Uhr) sowie die Mittagszeit zwischen 12 und 13 Uhr unter diese Regelung. An Sonn- und Feiertagen gilt die Ruhezeit ganztags.

Gut zu wissen: Auch auf ein Bad oder eine lange Dusche solltest du während der Nachtruhezeiten eher verzichten, da die Abflussgeräusche in den Nachbarwohnungen dann unangenehm laut sein können.

Ruhezeit heisst aber nicht, dass du im Haus oder in der Wohnung gar keinen Mucks mehr von dir geben darfst. Normale Gespräche sind zum Beispiel nach wie vor erlaubt, auch darfst du weiterhin in Zimmerlautstärke Musik hören oder fernsehen. Zudem gibt es gewisse Lärmquellen, die immer erlaubt sind. So ist das Schreien von Babys nie eine unzumutbare Lärmbelästigung: Schlussendlich können Babys nur so kommunizieren, das lässt sich kaum verhindern oder kontrollieren.

Ausserhalb der Ruhezeiten heisst es schlicht und einfach Rücksicht nehmen. Zentral sind die Lautstärke und die Häufigkeit des Lärms. Sprich: Je lauter der Lärm, desto weniger lang und oft muss er von der Nachbarschaft geduldet werden.

Eine grobe Richtlinie, was zumutbarer und was unzumutbarer Lärm ist, siehst du hier:

Zumutbarer Lärm

  • Schreien von Säuglingen und Kleinkindern
  • Umzug und Montage von Möbeln an Werktagen ausserhalb der Ruhezeiten
  • Singen oder Spielen von Musikinstrumenten ausserhalb der Ruhezeiten
  • Unvermeidbare Sanitärgeräusche während der Ruhezeiten und an Sonn- und Feiertagen
  • Spielende Kinder auf dem Quartierspielplatz

Unzumutbarer Lärm

  • Laute Musik, die Wände durchdringt
  • Andauerndes, unachtsames Verschieben von Möbeln
  • Staubsaugen während der Nachtruhezeiten
  • Baden während der Nachtruhezeiten
  • Ausgelassene Partygäste während der Nachtruhezeiten

Weitere Informationen rund um das Thema hat die Baudirektion des Kantons Zürich in einem PDF-Merkblatt zusammengefasst.

🐕 Was ist mit Haustieren?

Für Haustiere in der Wohnung gelten im Grundsatz die üblichen Lärmregeln. Das heisst, gelegentliches Hundegebell oder Vogelgezwitscher ist erlaubt und muss toleriert werden. Hörst du den Hund aber ununterbrochen, solltest du mit den Besitzern das Gespräch suchen, bevor du dich zu sehr enervierst – wenn das nicht fruchtet, kannst du dich bei der Verwaltung beschweren.

Bei Lärmkonflikten in der Nachbarschaft immer erst das Gespräch suchen

Auch wenn es um Lärm geht, gilt: Der Ton macht die Musik. Wenn jemand zum Beispiel in der Nacht laut durch die Wohnung stampft und dir den Schlaf raubt, solltest du zuerst das Gespräch suchen und deinen Standpunkt erklären: Vielleicht wurde es einfach unterschätzt, wie laut der Lärm in anderen Wohnungen zu hören ist.

Oft lässt sich eine gütliche Lösung finden und der Nachbarschaftsfrieden bleibt gewahrt. Wenn du dich direkt bei der Verwaltung beschwerst oder gar die Polizei rufst, ist euer Verhältnis rasch nachhaltig beschädigt. Dieser Schritt sollte deswegen der letzte Ausweg sein.

Und wenn du weisst, dass es bei dir mal laut wird, warne die Nachbarn persönlich oder mit einem Zettel im Treppenhaus vor: Zum Beispiel bei einer Party oder wenn du Handwerker in der Wohnung hast und weisst, dass sie über eine längere Zeit Lärm verursachen werden. So kannst du den möglichen Streit im Voraus verhindern.

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