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1. August: (fast) wie ein Sonntag
Der Schweizer Nationalfeiertag ist erst seit einigen Jahren ein gesetzlicher Feiertag. Für Feste, Böller und Lärm gilt: Alles muss im Rahmen bleiben – trotzdem ist mehr erlaubt als an einem gewöhnlichen Sonntag.
Kantonale Regelungen
Der 1. August ist arbeitsrechtlich ein dem Sonntag gleichgestellter arbeitsfreier Tag.
Was die Vorschriften zur Sonntagsruhe betrifft, verweist das Gesetz ausdrücklich auf die kantonalen Regelungen. Wenn es um Immissionen wie Lärm und Rauch geht, sind zwei unterschiedliche Bereiche zu beachten: einerseits die kommunalen Lärmvorschriften und andererseits das Nachbarrecht.
Kommunale Lärmvorschriften
Praktisch alle Gemeinden verfügen über kommunale Vorschriften, welche die Nachtruhe und den Umgang mit Feuerwerk regeln. Die meisten Vorschriften erlauben das Abfeuern von Feuerwerk am 1. August ausdrücklich (wie auch an Silvester); allerdings bestimmen viele Gemeinden dafür vorgesehene Zonen.
⚠️ Achtung
Beachte dabei aber unbedingt, dass auch noch kurzfristig ein Feuer- und Feuerwerksverbot verhängt werden kann: Hat es zuvor längere Zeit nicht geregnet, ist das Brandrisiko zu gross. Wer (speziell in Waldnähe) dagegen verstösst, muss je nachdem mit einer Busse von mehreren Tausend Franken rechnen.
Nachtruhe am Nationalfeiertag einhalten
Auch die Nachbarschaft muss am Nationalfeiertag etwas mehr ertragen als an üblichen Sonntagen. Trotzdem ist die Nachtruhe von 22.00 bis 6.00 Uhr in den Grundzügen einzuhalten: Hier gilt es, mit gesundem Menschenverstand etwas Toleranz zu fordern und gleichzeitig selber Rücksicht zu nehmen.
Stell dir vor, der Nachbar unter dir arbeitet bei der Feuerwehr und die Nachbarin neben dir ist Rettungssanitäterin. Beide haben am nächsten Tag Dienst – sollte nun ein entsprechender Notfall eintreten, sind wir alle froh, wenn die beiden ausgeschlafen sind und voll konzentriert arbeiten können.
Aus diesem Grund sind auch am 1. August ausufernde Home-Partys bis spät in die Nacht verboten.
🐕 Tierische Angst vor Feuerwerk
Für viele Tiere ist der Knall von Feuerwerkskörpern der blanke Horror. Hast du zum Beispiel einen besonders lärmempfindlichen Hund, kannst du dich mit ihm entweder ins nahe Ausland absetzen (im Elsass, Schwarzwald etc. gibt es sehr schöne Gebiete für Hundespaziergänge) oder den Feiertag in einer Schweizer Gemeinde mit Feuerwerksverbot verbringen.
Speziell der Kanton Graubünden hat hier eine Vorreiterrolle eingenommen und in vielen Ortschaften ein komplettes Feuerwerksverbot verhängt. Die vollständige Liste findest du hier:
Bündner Gemeinden mit Feuerwerksverbot
Erlaubt eine benachbarte Gemeinde das Zünden von Feuerwerk, kann der Hund das wahrscheinlich immer noch hören – trotzdem ist das für ihn um Welten angenehmer, als wenn es direkt vor der eigenen Haustür knallt.
Ausserdem sind diese Ortschaften eine gangbare Lösung für Silvester: Da nutzt der Weg ins Ausland nicht mehr viel, weil logischerweise auch dort der Neujahrsbeginn gefeiert wird.