Der Parkplatz gehört dem Auto

Der Parkplatz gehört dem Auto

06.02.2023

Auf dem Parkplatz basteln oder Autozubehör lagern statt nur parken: Ein Garagenplatz verführt viele Mieterinnen und Mieter zur Umnutzung. Doch nicht alles ist erlaubt.

Wohin mit den Sommerpneus? Wo stelle ich meine neue Werkbank hin? Und wo überwintert die Spielburg der Kinder? Für viele Mieterinnen und Mieter ist die Lösung dieser Probleme einfach: Diese Dinge landen erst einmal auf dem Garagenplatz.

Parkplatz im Mietvertrag geregelt

Doch Vorsicht: Die wenigsten gemieteten Parkplätze oder Garagen dürfen einfach so zweckentfremdet werden. In der Praxis werden für Auto-Abstellplätze oft eigene Mietverträge abgeschlossen. Darin wird genau geregelt, wozu das Mietobjekt dient.

Eine häufige Klausel besagt, dass die Mietsache – sprich der Parkplatz – 'nur zum vorgesehenen Zweck' gebraucht werden darf. Das Lagern oder Abstellen von anderen Gegenständen ist damit vertraglich vom Gebrauch ausgeschlossen.

Im Klartext: Geht es strikt nach dem Mietvertrag, hat ausser dem Auto in der Regel nichts anderes auf deinem Einstellhallen- oder Garagenplatz zu suchen.

Velos gehören in den Veloraum

Darf also nicht einmal dein Velo neben dem Auto stehen? Im Grunde nein. Doch in der Praxis wird dir wohl kaum eine Verwaltung in einem solchen Fall Probleme bereiten.

Die Ausnahme ist natürlich, wenn es einen separaten Veloraum gibt. Dann kann sie durchaus darauf bestehen, dass du dein Velo dort abstellst.

Umnutzung vertraglich festlegen

Wenn du grössere Gegenstände wie eine Werkbank auf deinem gemieteten Garagenplatz abstellen möchtest, musst du deine Verwaltung um Erlaubnis fragen. Zukünftige Probleme vermeidest du, indem du diese Umnutzung gleich vertraglich festlegst.

Etwas anders präsentiert sich die Lage, wenn die Verwaltung eine Gebrauchsänderung des Parkplatzes über eine längere Zeit geduldet hat. Dann sehen die meisten Mietverträge vor, dass sie die Umnutzung nur aus 'wichtigen Gründen' wieder verbieten kann. Ein solcher wichtiger Grund sind beispielsweise feuerpolizeiliche Vorschriften.

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