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Mündlicher Mietvertrag: Was du wissen musst
Ein Mietvertrag per Handschlag? Das klingt vielleicht ungewöhnlich, ist aber in der Schweiz durchaus gültig. Doch welche Rechte und Pflichten ergeben sich daraus, und welche Risiken birgt ein mündlicher Mietvertrag? In diesem Artikel erfährst du, worauf du achten solltest, wenn du eine Wohnung oder ein Haus ohne schriftlichen Vertrag mietest oder vermietest.
Gilt ein mündlicher Mietvertrag?
Ja, ein mündlicher Mietvertrag ist in der Schweiz rechtsgültig. Sobald man sich über die wesentlichen Punkte wie Mietzins, Mietobjekt und Vertragsbeginn geeinigt haben, gilt der Vertrag als abgeschlossen – selbst wenn er nur per Handschlag besiegelt wurde. Ein schriftlicher Vertrag ist zwar üblich, jedoch keine rechtliche Voraussetzung.
Rechte und Pflichten bei einem mündlichen Mietvertrag
Auch bei einem mündlichen Mietvertrag gelten dieselben gesetzlichen Bestimmungen wie bei einem schriftlichen Vertrag. Das bedeutet:
- Mieter und Mieterinnen haben das Recht auf eine vertragsgemässe Nutzung des Mietobjekts.
- Vermieter und Vermieterinnen müssen dafür sorgen, dass die Wohnung in einem bewohnbaren Zustand bleibt.
- Eine mündliche Zusage für eine Wohnung ist ebenso bindend wie eine schriftliche. Beide Parteien sollten sich ihrer Rechte und Pflichten bewusst sein.
Kündigung eines mündlichen Mietvertrags
Ein mündlicher Mietvertrag kann unter Beachtung der gesetzlichen Kündigungsfristen gekündigt werden. Diese sind in der Regel:
- Wohnungen: Drei Monate auf Ende eines Kalendermonats.
- Geschäftsräume: Sechs Monate auf Ende eines Kalendermonats.
Die Kündigung sollte stets schriftlich erfolgen, auch wenn der Mietvertrag mündlich abgeschlossen wurde. So vermeidest du Missverständnisse und kannst im Streitfall nachweisen, dass die Kündigung korrekt war.
Vor- und Nachteile eines mündlichen Mietvertrags
Vorteile
- Schnelle und unkomplizierte Abwicklung.
- Kein Verwaltungsaufwand für die Erstellung eines schriftlichen Vertrags.
Nachteile
- Höheres Risiko von Missverständnissen oder Streitigkeiten.
- Keine schriftlichen Nachweise bei Uneinigkeiten.
- Schwieriger, Absprachen rechtlich durchzusetzen.
Praktische Tipps für mündliche Mietverträge
- Dokumentiere Absprachen: Halte wichtige Punkte wie Mietzins, Nebenkosten oder Renovierungsvereinbarungen schriftlich fest, auch wenn der Vertrag mündlich abgeschlossen wurde.
- Ziehe Zeugen und Zeuginnen hinzu: Eine dritte Person kann im Streitfall den Vertrag bezeugen.
- Verlange eine schriftliche Bestätigung: Bitte um eine kurze schriftliche Bestätigung der Abmachungen, zum Beispiel per E-Mail.
Ein mündlicher Mietvertrag ist zwar gültig, birgt jedoch einige Risiken. Um Streitigkeiten zu vermeiden, sollten wichtige Vereinbarungen dokumentiert und die gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden. Wenn möglich, empfiehlt es sich, einen schriftlichen Vertrag abzuschliessen – so gehst du auf Nummer sicher.