- Checkliste für den Hauskauf
- Laufende Kosten als Hauseigentümer
- Welche Zusatzkosten gibt es bei einem Hauskauf?
- Hauskauf: Wie viel darf das Eigenheim kosten?
- Haus kaufen bei einer Zwangsversteigerung
- Der Traum vom eigenen Ferienhaus
- Ein Grundstück kaufen: Das musst du beachten
- Baurecht und Pachtvertrag
- Grundbuch: Was ist das?
- Wann brauche ich eine Immobilienschätzung?
- Haus verkaufen – was gilt es zu beachten?
- Immobilienbewertungsmethoden – eine Übersicht
- Haus bei Scheidung
- Alles zum Hausverkauf in einer Erbengemeinschaft
- Servitut, Dienstbarkeit Nutzungseinschränkung
- Hauswartsaufgaben bei Stockwerkeigentum
- Hauskauf: Beratungsgespräch bei der Bank
- Eigenmietwert berechnen und senken: So geht’s
- So funktioniert der Mietkauf in der Schweiz
- Alles rund ums Stockwerkeigentum in der Schweiz
- So berechnest du den Verkehrswert einer Liegenschaft
- Alles zum Erneuerungsfonds
Welche Zusatzkosten gibt es bei einem Hauskauf?
Man könnte meinen, beim Immobilienkauf sei vor allem der Kaufpreis entscheidend. Tatsächlich handelt es sich bei der Kaufsumme auch um den grössten Teil der Kosten – vergiss aber die Zusatzkosten beim Hauskauf nicht. Du bist verpflichtet, diverse Steuern und Gebühren zu zahlen. Wir listen hier alle Zusatzkosten auf und erklären die Ausgaben anhand eines Rechenbeispiels.
1. Die Notariatskosten
Wenn du ein Haus kaufst, brauchst du zwingend die Unterstützung eines zertifizierten Notariatsbüros. Denn nur, wenn der Kaufvertrag beglaubigt ist, wird der nötige Eintrag im Grundbuch vorgenommen. Dafür musst du natürlich ein Entgelt bezahlen. Wie hoch diese Notariatskosten sind, ist ganz unterschiedlich: Einige Kantone haben ein fixes Honorar festgelegt, das proportional zum Kaufpreis berechnet wird.
Andernorts übernehmen freischaffende Notarinnen und Notare diesen Dienst – und das zu ganz unterschiedlichen Preisen. In einem solchen Fall lohnt es sich, die Ansätze der einzelnen Notariate zu vergleichen. Im Allgemeinen bewegen sich diese Kosten zwischen 0.1 und 0.5 Prozent des Kaufpreises. Diese werden manchmal komplett von der Kaufpartei getragen, manchmal auch zwischen Kauf- und Verkaufspartei aufgeteilt.
2. Die Steuer für die Handänderung
Bei Immobiliengeschäften muss in vielen Kantonen eine Handänderungssteuer entrichtet werden. Diese wird meist aufgrund des Kaufpreises verrechnet. Die Abgabe ist allerdings sehr umstritten und in der Politik immer wieder heiss diskutiert. Mehrere Kantone haben sie bereits abgeschafft: Im Kanton Zürich zum Beispiel zahlt man seit 2005 keine Handänderungssteuer mehr und auch in Solothurn entfällt die Abgabe, wenn man das Gebäude selber bewohnt.
Informiere dich vor dem Kauf einer Immobilie unbedingt, wie hoch die Handänderungssteuer ist. Legt ausserdem im Kaufvertrag fest, wer diese zahlt oder wie ihr sie aufteilt.
3. Die Gebühr für den Eintrag im Grundbuch
Damit ein Hauskauf offiziell ist, braucht es einen Eintrag im Grundbuch. Auch dafür werden Gebühren fällig. Die Gemeinden und Kantone legen diese Kosten individuell, weswegen es auch hier Unterschiede gibt. In einigen Kantonen wird die Höhe der Grundbuchgebühr nach Zeitaufwand bemessen. Meist ist sie aber abhängig vom Preis der Immobilie. Je nach Kanton kommen Zusatzkosten von 0.1 bis 0.5 Prozent des Kaufpreises auf dich zu (auch hier gibt es je nachdem die Möglichkeit, diese Summe zwischen den Parteien aufzuteilen).
4. Gebühren für die Erstellung eines Schuldbriefs
Wenn du für deinen Immobilienkauf eine Hypothek aufnimmst, musst du mit zusätzlichen Gebühren für das Erstellen eines Schuldbriefs rechnen. Dabei handelt es sich um eine Sicherheit für deine Bank: Falls du deine Rechnungen irgendwann nicht mehr zahlen kannst, darf die Bank dein Grundstück verpfänden. Auch dieser Schuldbrief muss im Grundbuch eingetragen werden und dafür fallen ebenfalls Kosten an (mehrheitlich sind es zwischen 0.1 und 0.3 Prozent deiner Hypothekarschuld).
5. Die Steuer für den Gewinn des Immobilien-Verkaufs
Soweit hast du wahrscheinlich bemerkt, dass beim Hauskauf ein paar Zusatzkosten auf dich zukommen. Ein kleiner Trost bleibt aber: Du musst nicht auch noch die Grundstückgewinnsteuer zahlen. Diese wird beim Kauf einer Immobilie nämlich komplett von der Verkaufspartei übernommen.
Trotzdem ist es wichtig zu wissen, wie diese Steuer berechnet wird. Als Grundlage dient hier die Differenz zwischen Kauf- und Verkaufspreis. Je wertvoller die Immobilie seit dem Kauf geworden ist, desto höher fällt die Grundstückgewinnsteuer aus. Davon dürfen aber noch gewisse Investitionen abgezogen werden. So oder so: Bis du dein Haus wieder verkaufst, fallen für dich in diesem Bereich keine weiteren Kosten an.
Exemplarische Kostenübersicht beim Hauskauf
Zum Abschluss wollen wir das Ganze noch exemplarisch veranschaulichen. In unserem Berechnungsbeispiel gehen wir von einem Kaufpreis von 1 Million Franken und einer Hypothek von 800’000 aus. Wie wir gesehen haben, sind die Regelungen in jedem Kanton etwas anders, aber so könnte das dann in etwa ausfallen:
Notariatskosten
Bezahlt durch: Kauf- und Verkaufspartei je 50%
Berechnungsgrundlage: ca. 0.2% des Kaufpreises
Beispielkosten: CHF 2’000
Bemerkung: Für den Kaufvertrag
Grundbuchgebühren
Bezahlt durch: Kaufpartei
Berechnungsgrundlage: 0.3% des Kaufpreises
Beispielkosten: CHF 3’000
Bemerkung: Für die Eigentumsüberschreibung
Schuldbriefgebühr
Bezahlt durch: Kaufpartei
Berechnungsgrundlage: 0.5% der Hypothek
Beispielkosten: CHF 4’000
Bemerkung: Für Pfandsumme CHF 800’000
Handänderungssteuer
Bezahlt durch: Kaufpartei oder aufgeteilt
Berechnungsgrundlage: 1.8% des Kaufpreises
Beispielkosten: CHF 18’000
Bemerkung: Aufteilung vertraglich regelbar
Wie gesagt, das ist nur eine exemplarische Veranschaulichung, die dir helfen soll, eine Vorstellung der anfallenden Kosten zu erhalten – da diese aber überall unterschiedlich existieren bzw. berechnet werden, erkundigst du dich am besten frühzeitig bei den zuständigen Behörden.