Haus bei Scheidung: Aufteilung und Eigentumsrecht

Haus bei Scheidung: Aufteilung und Eigentumsrecht

19.06.2024

Bei einer Scheidung ist die Zukunft des gemeinsamen Hauses oft eine der grössten Fragen. Wer darf im Haus bleiben? Wie wird das Eigentum aufgeteilt? Welche Rolle spielt dabei der festgelegte Güterstand? Dieser Artikel gibt dir einen Überblick über die wichtigsten Aspekte.

So wird das Haus bei der Scheidung aufgeteilt

Bei einer Scheidung ist die Verteilung des Hauses eine der zentralen Fragen. Der Anteil, den jede Partei erhält, richtet sich primär nach der Art des Eigentums, die beim Kauf der Immobilie gewählt wurde, sowie nach dem Güterstand, unter dem die Ehe oder Partnerschaft.

In der Schweiz existieren drei unterschiedliche Eigentumsformen für Immobilien: Alleineigentum, Miteigentum und Gesamteigentum. Die Art des Eigentums wird im Kaufvertrag bestimmt und dann im Grundbuch eingetragen.

Beim Alleineigentum ist, wieder der Name schon sagt, nur eine Person allein eingetragen, bei Miteigentum und Gesamteigentum sind beide Personen verzeichnet. Diese Eigentumsform beeinflusst die Aufteilung der Hypothekenverbindlichkeiten und des Erlöses aus einem eventuellen Verkauf der Immobilie.

Art des Eigentums

Miteigentum: Beim Miteigentum teilt sich das Ehepaar die Immobilie, wobei sie häufig gleiche Anteile halten, also 50/50. Diese Aufteilung bleibt gleich, unabhängig davon, wie viel jede Partei  finanziell beigetragen hat. Es sind jedoch auch anderen Anteilsverhältnisse möglich, die im Grundbuch eingetragen werden.

Beispiel 50/50: Hypothek und Verkaufserlös werden gleichmässig geteilt.

Beispiel 20/80: Die Partei mit 80% trägt 80% der Hypothek und erhält 80% des Erlöses.

Gesamteigentum: Beim Gesamteigentum gehört die Immobilie beiden Personen gemeinsam, ohne spezifische Anteilsquoten. Es gibt keine einzelnen Anteile, und im Grundbuch sind keine Quoten vermerkt. Die finanzielle Beteiligung spielt keine Rolle für die Eigentumsrechte. Die Details werden meist im Ehevertrag geregelt. Bei einer Scheidung wird das Vermögen laut diesen Verträgen aufgeteilt.

Alleineigentum: Das Alleineigentum liegt vor, wenn nur eine der Parteien im Grundbuch aufgeführt wird. Diese Situation ist typisch, wenn eine Person das Haus vor der Ehe gekauft oder die meisten Kosten getragen hat. In diesem Fall hat die nicht eingetragene Person bei einer Scheidung keinen direkten Anspruch auf das Haus oder dessen Verkaufserlös, es sei denn, er oder sie hat finanziell zur Wertsteigerung der Immobilie beigetragen.

Rechte ohne Eigentumsberechtigung: Falls die nicht eingetragene Partei zur Wertsteigerung beigetragen hat, kann ein Anteil des Mehrwerts eingefordert werden. Damit ist ein befristetes Wohnrecht verknüpft, insbesondere unter bestimmten Umständen wie Kinderbetreuung.

Die drei Güterstände

Errungenschaftsbeteiligung: Dieser Güterstand kommt zur Anwendung, wenn keine anderen Vereinbarungen wie beispielsweise ein Ehevertrag getroffen werden. Bei diesem Güterstand wird das Vermögen des Ehepaars in zwei Kategorien aufgeteilt: Eigengut und Errungenschaften.

  • Eigengut umfasst alle Werte, die beide schon vor der Ehe hatten oder während der Ehe durch Erbschaft oder als Geschenk erhalten haben. Dazu zählt beispielsweise ein Haus, das einer Person schon vor der Ehe gehörte oder das sie von einem Familienmitglied geerbt hat. Eigengut bleibt im Alleinbesitz, auch im Falle einer Scheidung.
  • Errungenschaften beziehen sich auf Vermögenswerte, die während der Ehe von beiden gemeinsam erworben wurden (zum Beispiel ein Haus). Diese werden im Fall einer Scheidung auch gleichmässig zwischen beiden aufgeteilt.

Diese Unterschiede sind wichtig für die Vermögensaufteilung bei einer Scheidung. Während das Eigengut bei dem ursprünglichen Besitzer oder der Besitzerin bleibt, werden die Errungenschaften zwischen beiden aufgeteilt.

Gütergemeinschaft: Die Gütergemeinschaft können Ehepaare durch einen Ehevertrag festlegen. Dabei wird das Vermögen in zwei Kategorien unterteilt: Eigengut und Gesamtgut.

  • Eigengut: Alle Vermögenswerte, die beide jeweils bereits vor der Ehe besassen oder während der Ehe durch Erbschaft oder Schenkung erlangt haben.
  • Gesamtgut: Bezeichnet alle Vermögenswerte, die während der Ehe gemeinsam erworben wurden oder ausdrücklich als gemeinsames Gut bestimmt sind. Beide Personen besitzen das Gesamtgut und verfügen gemeinsam darüber.

Im Ehevertrag kann detailliert geregelt werden, wie das Gesamtgut im Falle einer Scheidung aufgeteilt wird.

Gütertrennung: Auch diesen Güterstand können Ehepaare durch einen Ehevertrag bestimmen. Jedes Vermögen gehört spezifisch einem der beiden, es gibt kein gemeinsames Eigentum.

Bei einer Scheidung behalten beide das, was ihnen gehört.

Wie wird das gemeinsame Eigentum nach der Scheidung verteilt?

Wenn ihr euch scheiden lasst und gemeinsames Eigentum wie ein Haus besitzt, gibt es verschiedene Optionen, wie ihr mit dieser Situation umgehen könnt. Hier sind die wichtigsten Szenarien, je nach Art des Eigentums:

Miteigentum

  • Eine Person übernimmt das Haus: Beide haben definierte Anteile. Eine Person kann die andere auszahlen, basierend auf diesen Anteilen.
  • Gemeinsamer Besitz: Beide sich weiterhin die Verantwortung für die Kosten und Hypothek.
  • Verkauf: Die Immobilie wird verkauft und der Erlös gemäss den Anteilen im Grundbuch geteilt.

Falls ihr euch für den Verkauf entscheidet, könnt ihr eure Immobilie hier kostenlos online schätzen lassen.

Gesamteigentum

  • Eine Person übernimmt das Haus: Hier ist die Übernahme komplizierter, da keine spezifischen Anteile existieren. Beide müssen zustimmen, wenn eine Person das ganze Haus übernehmen will. Die ausziehende Person wird finanziell ausgeglichen.
  • Gemeinsamer Besitz: Ihr könnt euch dazu entscheiden, das Eigentum beizubehalten und weiterhin gemeinsam alle Verpflichtungen zu tragen.
  • Verkauf: Ihr verkauft das Haus und der Erlös wird zu gleichen Teilen aufgeteilt (ausser es gibt andere Vereinbarungen im Ehevertrag).

Alleineigentum

  • Eigentümer verbleibt: Die im Grundbuch eingetragene Person behält in der Regel das Haus. Die andere Person hat keinen automatischen Anspruch darauf.
  • Ausgleichszahlungen: Wenn die nicht eingetragene Person finanziell zur Wertsteigerung des Hauses beigetragen hat, kann sie eine Entschädigung für diesen Mehrwert verlangen.
  • Verkauf: Der Alleineigentümer oder die Alleineigentümerin hat das Recht, über den Verkauf des Hauses zu entscheiden.
  • Wohnrecht: Falls Kinder beteiligt sind und die nicht eingetragene Person die Hauptbetreuung übernimmt, kann ein befristetes Wohnrecht gewährt werden, um die Stabilität für die Kinder zu sichern.

Was passiert mit der Hypothek bei Scheidung?

Wenn ihr beide als Miteigentümer oder Gesamteigentümer eingetragen seid, haftet ihr auch beide solidarisch für die Hypothekenschulden. Das bedeutet, dass unabhängig davon, wer im Haus wohnen bleibt, beide rechtlich verpflichtet sind, die Hypothek weiter zu bezahlen.

Es gibt aber auch verschiedene Möglichkeiten, um die gemeinsame Haftung für die Hypothek umzuwandeln:

  • Jemand übernimmt die Hypothek alleine: Es besteht die Möglichkeit, dass die Person, die im Haus bleibt, die Hypothek vollständig übernimmt. Das erfordert die Zustimmung der Bank und eine Überprüfung der Kreditwürdigkeit.
  • Das Haus verkaufen: Wenn die finanzielle Last zu hoch ist, kann der Verkauf eine Option sein. Wird die Immobilie verkauft, kann der neue Käufer oder die neue Käuferin die Hypothek übernehmen, wenn die Bank zustimmt. Weitere Infos zum Thema Haus verkaufen mit Hypothek findest du hier.

FAQ Haus bei Scheidung

Wie wird der Wert unseres Hauses im Falle einer Scheidung ermittelt?

Informiere dich zuerst über die aktuellen Immobilienpreise. Einen Anhaltspunkt gibt dir unser Immobilienindex, dort siehst du zu welchem Preis vergleichbare Immobilien aktuell verkauft werden.

In einem nächsten Schritt solltest du den Verkehrswert der Immobilie berechnen lassen. Dafür gibt es zwei Optionen:

Können wir unser Haus weiterhin gemeinsam besitzen, auch wenn wir geschieden sind?

Ja, ihr könnt euer Haus auch nach einer Scheidung gemeinsam besitzen. Wichtig ist dabei, dass ihr klare Absprachen über die Aufteilung von Kosten (Hypothek, Steuern und Instandhaltung) trefft. Lasst euch bei diesem Prozess rechtlich beraten, um sicherzustellen, dass alle Aspekte korrekt geregelt sind.

Was sollten wir tun, wenn wir uns nicht über das Haus einigen können?

Wenn ihr euch nicht über das Haus einigen könnt, gibt es mehrere Schritte, die ihr unternehmen könnt:

  • Mediation: Eine Mediationsstelle kann euch helfen, eine einvernehmliche Lösung zu finden, ohne dass ein Gericht eingreifen muss.
  • Anwaltliche Beratung: Lasst euch von einem Anwalt oder einer Anwältin mit Fokus auf Familienrecht beraten. So könnt ihr über Rechte und Optionen informiert werden, die euch bei den Verhandlungen unterstützen können.
  • Gerichtliche Entscheidung: Wenn ihr euch nicht einigen könnt, bleibt als letzter Ausweg die Klärung vor Gericht. Dort wird entschieden, wer das Haus behalten darf oder ob es verkauft werden muss und wie der Erlös aufgeteilt wird.
  • Übergangsregelungen: Bis eine endgültige Lösung gefunden wird, können vorübergehende Regelungen getroffen werden. Beispielsweise wer vorerst im Haus bleiben darf und wer welche Kosten übernimmt.

Was geschieht, wenn jemand von uns nach der Trennung nicht mehr zahlen kann?

Wenn eine Person nach der Trennung die Hypothekenrate nicht mehr zahlen kann, muss die andere dafür aufkommen, sofern eine Mit- oder Gesamteigentümerschaft im Grundbuch eingetragen ist. Alternativ könnt ihr die Hypothek neu strukturieren, indem eine Person die alleinige Verantwortung übernimmt oder das Haus verkauft und die Hypothek übergeben werden kann.

Kann ich meine Ex-Partner zwingen, das Haus zu verkaufen?

Grundsätzlich nicht, aber es gibt eine Ausnahme: Es wird durch eine gerichtliche Entscheidung oder im Vorhinein durch eine schriftliche Vereinbarung festgelegt.

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