Einnahmen aus der Miete versteuern
Wenn du deine Liegenschaft vermietest, musst du die Mieteinnahmen versteuern. Wie du dafür am besten vorgehst und welche Kosten du abziehen darfst, sehen wir uns hier gemeinsam an.
Vermietest du deine Immobilie, musst du die Mieteinnahmen versteuern. Ob Miete oder Pacht, gewerblich oder privat: Einkünfte aus Immobilien müssen in der Steuererklärung angegeben werden. Wir zeigen dir, welche Kosten von den Steuern abzugsberechtigt sind.
Vom steuerbaren Einkommen abziehbar
- Hypothekarzinsen
- werterhaltende Massnahmen, Instandstellungen oder Reparaturen
- Jährliche Prämien für Versicherungen gegen Sachschaden (Brand, Wasser und Glas) und Gebäudehaftpflicht
- Liegenschaftssteuer
- Kehricht- und Abwassergebühren
- Beiträge für Strassenunterhalt
- Kosten für Verwaltung durch Dritte (Erhebung der Mietzinse, Betreibungen, Ausweisungen etc.)
- Entschädigung für Hauswärter
- kantonal geregelt: Gartenunterhalt
- Investitionen in energiesparende Massnahmen am Gebäude
Vermieten und Eigenmietwert
Da du dein Wohneigentum vermietest und nicht selbst darin wohnst, musst du den Eigenmietwert in diesem Falle nicht in den Steuern berechnen.
Vermietung an enge Verwandte
Vermietest du deine Immobilie zu einem Mietzins unter dem Eigenmietwert an eine nahestehende Person, musst du in den meisten Kantonen den Eigenmietwert statt Mieteinnahmen versteuern.
Vermieten über Online-Plattformen
Wer sein Haus oder seine Wohnung selbst bewohnt und nur tage- oder wochenweise über Plattformen vermietet, muss die Einnahmen als Einkommen versteuern. Dazu kommt die Kurtaxe der Gemeinde, die du für deine Gäste anfällt. Allerdings darfst du den Eigenmietwert um die Zeit reduzieren, in der nicht du selbst, sondern andere Mieter in der Immobilie gewohnt haben.
Vermieten von Miteigentum (z.B. Stockwerkeigentum)
Für das Vermieten von Immobilien, die du gemeinsam mit anderen besitzt, gelten dieselben steuerlichen Regelungen wie bei anderen Liegenschaften. Alle Mieteinkünfte, die du erhältst, musst du in der Steuererklärung angeben.
Untervermietung
Bei der Untervermietung erzielst du keine Gewinne im eigentlichen Sinn, wenn du beispielsweise ein Zimmer deines Hauses vermietest. Deshalb musst du die Miete deines Untermieters nicht in den Steuern angeben.