Grundstückgewinnsteuer, Handänderung und Werterhaltung - wir bieten dir einen Überblick über den Steuerdschungel.
Steuern zahlen für dein Ferienhaus
Hausbesitzerinnen und Hausbesitzer müssen auf den Eigenmietwert Steuern zahlen. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich bei der Immobilie um das eigene Heim oder das Ferienhaus handelt.
Was darf ich als Wohneigentümer von der Steuer abziehen?
Eigenheimbesitzer müssen für den Unterhalt ihrer Immobilie oft tief in die Tasche greifen. Umso wichtiger ist es, die steuerlichen Rechte und Pflichten gut zu kennen.
Wenn die Liegenschaft den Besitzer wechselt, spricht man in der Schweiz von einer 'Handänderung'. Hierbei musst du vor allem die Steuern im Auge behalten.
Wertvermehrung oder Werterhaltung – was ist der Unterschied?
Hausbesitzer können Massnahmen zur Werterhaltung von den Steuern abziehen. Was ist der Unterschied zwischen wertvermehrenden und werterhaltenden Massnahmen?
Wenn du deine Liegenschaft vermietest, musst du die Mieteinnahmen versteuern. Wie du dafür am besten vorgehst und welche Kosten du abziehen darfst, sehen wir uns hier gemeinsam an.
Wer in der Schweiz ein Haus verkauft, zahlt eine Grundstückgewinnsteuer. Sie wird in allen Kantonen unterschiedlich berechnet – wir liefern dir den Gesamtüberblick.
Wer Wohneigentum besitzt, kann die jährlichen Steuern mit diversen Abzügen für Unterhalt und Renovationen reduzieren. Doch wie sieht das in einer Mietwohnung aus?