Kann ich als Mieter meine Steuerrechnung optimieren?
Wer Wohneigentum besitzt, kann die jährlichen Steuern mit diversen Abzügen für Unterhalt und Renovationen reduzieren. Doch wie sieht das in einer Mietwohnung aus?
Tatsache ist: Der Spielraum für eine optimierte Steuerrechnung ist gering, da du deinen monatlichen Mietzins nicht von den Steuern abziehen kannst – genauso wenig, wie du das Essen oder deine Kleider in Abzug bringen darfst. Das hat den einfachen Grund, dass die Miete zu den normalen Lebenshaltungskosten. Diese sind unabhängig von der jeweiligen persönlichen Lebenssituation und somit keine steuerlich abzugsfähigen Ausgaben.
Jetzt sagst du, dass sei unfair im Vergleich zu Hauseigentümerinnen und -eigentümern? Dann vergiss nicht, dass diese den sogenannten Eigenmietwert versteuern müssen, was zu einer beachtlichen Erhöhung der Steuerlast führen kann – ohne dass konkret mehr Bareinkommen vorhanden ist.
Vorsorge als Sparweg
Eine Möglichkeit zur Reduzierung der Steuerlast ist die Vorsorge. So kannst du zum Beispiel während deiner Erwerbstätigkeit in die Säule 3a investieren. Diese Gelder lassen sich dann vom steuerbaren Einkommen abziehen – und damit kannst du deine finanzielle Belastung etwas senken. Eine weitere Option ist der BVG-Einkauf, also in die zweite Säule.
Auch die gestaffelte Auszahlung deiner Vorsorge im Rentenalter bringt steuerliche Vorteile: Durch mehrmalige Auszahlungen anstatt einer einmaligen lassen sich Tausende von Franken sparen. Es ist daher meist besser, ab einem gewissen Kontostand auf deinem 3a-Konto ein neues zu eröffnen und die kommenden Einzahlungen auf dieses vorzunehmen.
Ausnahme Wochenaufenthalter
Ein Spezialfall sind Wochenaufenthalte: Im Gegensatz zu normalen Mietern dürfen diese einen bestimmen Betrag von der Steuer abziehen. Mehr dazu erfährst du in diesem Artikel.