Einen Parkplatz oder eine Garage vermieten – alles, was du dazu wissen musst
Steht deine Garage leer oder hast du einen Parkplatz übrig? Perfekt! Schliesslich gibt es genug Autobesitzerinnen und -besitzer, die auf einen Stellplatz angewiesen sind. Insbesondere in grösseren Städten sowie in dicht besiedelten Regionen ist Parkraum rar und das Angebot oft gering. Bevor du dein Inserat online stellst, um deine Garage vermieten zu können, solltest du jedoch einiges beachten. Wir verraten dir, was du berücksichtigen musst, damit du deinen Stellplatz vermieten kannst.
Stellplätze: Diese unterschiedlichen Arten gibt es
Bevor wir die wichtigsten Tipps zur Vermietung von Stellplätzen mit dir teilen, zeigen wir dir die Unterschiede verschiedener Arten von Stellplätzen in der Schweiz auf:
- Ein Parkplatz oder Aussenstellplatz ist eine markierte Fläche im Freien ohne Schutz vor Witterung.
- Der Carport bietet durch eine offene Überdachung Schutz und Platz für ein oder mehrere Fahrzeuge.
- Garagen sind abschliessbare, überdachte Stellplätze mit festen Wänden, die Schutz vor Wetter und Diebstahl bieten und oft auch als Lager genutzt werden.
- Die Tiefgarage ist eine unterirdische Garage und wird meist von mehreren Parteien gleichzeitig genutzt. Ein Tiefgaragenstellplatz bietet Platz für ein Auto, kann aber, wenn Verwaltungen das zulassen, auch als Zubehör-Lagerplatz dienen.
- Besondere Stellplätze können je nach Region nebst den gängigen Parkplätzen vorhanden sein. Auf ihnen finden beispielsweise Reisemobile, Fahrräder und Motorräder Platz.
Vor der Vermietung eines Parkplatzes oder einer Garage – das musst du wissen
Soll der Stellplatz separat vermietet werden oder mit einer Wohnung zusammen?
Möchtest du einen Stellplatz zusammen mit einer Wohnung oder alleine vermieten? Diese Frage hat einen direkten Einfluss auf die Kündigungsfrist. Entscheidend ist dabei, ob der Parkplatz respektive die Garage einen separaten Mietvertrag hat oder Teil eines Mietvertrags für die Wohnung/Geschäftsräume ist.
Ist letzteres der Fall, gelten Parkplatz/Garage und Wohnung als eine Einheit mit gemeinsamer Kündigungsfrist von üblicherweise drei Monaten. Eine unabhängige Kündigung des Parkplatzes ist in diesem Szenario nicht möglich. Bei einer separaten Vermietung der Garage oder des Parkplatzes kann eine Kündigung – von beiden Parteien aus – bis zu zwei Wochen vor Monatsende erfolgen.
Was muss bei einer Untervermietung des Stellplatzes beachtet werden?
- Du zahlst Miete für einen Parkplatz oder eine Garage, die du gar nicht nutzt? Allenfalls, weil der Stellplatz zu deiner Wohnung gehört und du kein Auto hast? In diesem Fall kannst du diesen Parkplatz unter bestimmten Umständen untervermieten.
- Zunächst musst du deine Verwaltung über dein Vorhaben informieren. Diese muss damit einverstanden sein.
- Die Untervermietung darf deine Verwaltung dir ausschliesslich unter ganz spezifischen Umständen verbieten – dann etwa, wenn es als unzumutbar eingestuft wird.
- Für den Fall, dass deine Verwaltung der Untervermietung nicht zustimmt, hast du die Möglichkeit, deinen Stellplatz ausserordentlich zu kündigen. Dies geht allerdings nur dann, wenn für Garage oder Parkplatz ein separater Mietvertrag aufgesetzt wurde.
- Du selbst darfst die Miete für die Untervermietung festlegen. Die einzige Bedingung dabei ist, dass du hierbei keinen Gewinn erzielen darfst, sprich der Preis nicht jenen überschreiten darf, den du selbst für die Garage oder den Parkplatz zahlst.
- Ganz grundsätzlich empfiehlt sich das Aufsetzen eines Untermietvertrags, um allfällige Missverständnisse zwischen den beteiligten Parteien zu verhindern. Wenn du auf der Suche nach einer grundlegenden Parkplatz-Mietvertrag-Vorlage bist, erfährst du gleich, welche Punkte du in einem Mietvertrag aufgreifen solltest.
Ist ein Mietvertrag für die Parkplatz-Vermietung zwingend notwendig?
Rechtlich gesehen ist niemand dazu verpflichtet, in diesem spezifischen Fall einen schriftlichen Mietvertrag aufzusetzen. Wenn du dem Mieter vertraust, ist eine mündliche Vereinbarung ausreichend. Wie bereits erwähnt, ist ein Mietvertrag für einen Parkplatz jedoch durchaus sinnvoll, um möglichen Missverständnissen entgegenzuwirken. Formale Voraussetzungen für einen Stellplatz-Mietvertrag gibt es nicht. Es gibt also nicht 'die eine' Parkplatz-Mietvertrag-Vorlage. Wer sich dazu entschliesst, diesen Weg zu gehen, dem empfehlen wir jedoch, die folgenden Punkte in einem Mietvertrag für eine Garage oder einen Parkplatz zu integrieren:
- Vollständige Namen der beiden Parteien
- Mietobjekt-Beschreibung
- Mietdauer
- Mietbeginn
- Kündigungsfrist
- Höhe der Miete
- Allfällige Nebenkosten
- Höhe der Kaution (falls vorhanden)
- Anzahl übergebener Schlüssel (falls vorhanden)
- Kurze Beschreibung, was im Mietobjekt gelagert/getan werden darf
- Mieter-Pflichten bezüglich der Instandhaltung und Pflege
- Regelung/Haftung bei Schäden
Darf ich eine Kaution für die Parkplatz-Vermietung verlangen?
Eine Mietkaution muss bei der Vermietung einer Garage, respektive eines Parkplatzes nicht erhoben werden. Falls du dennoch eine Mietkaution wünschst, benötigst du für das Depot ein Sperrkonto.
Was darf in der Garage oder auf einem gemieteten Parkplatz gelagert werden?
Die Vermietung des Stellplatzes ist für das Abstellen eines Fahrzeuges gedacht. Damit darf – streng genommen – nur dieses dort abgestellt werden. Grundsätzlich ist aber davon auszugehen, dass man auch zum Fahrzeug zugehöriges Zubehör auf dem beziehungsweise im Mietobjekt lagert. Solche Objekte sind beispielsweise ein Kindersitz, ein Fahrrad oder Reifen. Falls jedoch zweckfremde Gegenstände in der Garage zu gelagert werden sollen, ist es empfehlenswert, dass dies im Mietvertrag festgehalten wird.
Aus Brandschutzgründen gilt in Garagen ein generelles Lagerverbot in Bezug auf leichtentzündliche Flüssigkeiten oder Holz (Möbel). Falls es sich um einen Einstellplatz in einer Garage mit vielen Parteien handelt, muss beim Lagern von Gegenständen ausserdem Rücksicht auf die anderen genommen werden.
Wer bezahlt die Betriebskosten der Garage oder des Stellplatzes?
Betriebskosten einer Garage oder eines Einstellplatzes sind von der Mietpartei zu tragen, denn sie sind Teil der Nebenkosten.
Wer ist für die Instandhaltung der Garage oder des Parkplatzes verantwortlich?
Wenn du die Garage oder den Parkplatz besitzt und vermietest, bist für die Instandhaltung zuständig. Dies ist insbesondere bei Reparaturen der Fall, die teurer als CHF 100 ausfallen oder professionelle Handwerksarbeiten erfordern. Willst du Reparaturen oder Renovierungen am Mietobjekt vornehmen lassen, musst du die Mietpartei frühzeitig darüber informieren.
Die Mietpartei ist dazu verpflichtet, dich auf nötige Wartungen und Mängel aufmerksam zu machen. Wird dies unterlassen, kann sie für die dadurch entstandenen Schäden haftbar gemacht werden.
Ist die Parkplatz-Vermietung mehrwertsteuerpflichtig?
Zwar ist die Annahme, dass Stellplätze und Garagen von der Mehrwertsteuer ausgenommen sind, weit verbreitet, tatsächlich trifft dies aber nicht zu – ganz im Gegenteil: Laut Mehrwertsteuergesetz (Art. 21 Abs. 2 Ziff. 21 MWSTG) ist das Parkplatz-Vermieten und das Vermieten von Garagen ausdrücklich mehrwertsteuerpflichtig. Das trifft allerdings nur dann auf dich zu, wenn du grundsätzlich mehrwertsteuerpflichtig bist, also als Unternehmen vermietest und einen jährlichen Umsatz von über CHF 100'000 erwirtschaftest.
Wer haftet für Schäden an Stellplätzen oder Garagen?
Hat der Mieter Schäden an einer gemieteten Garage oder an einem Parkplatz verursacht, so sind diese auch durch ihn zu begleichen (auch wenn als Folge von fahrlässigem oder missbräuchlichem Handeln Mängel und Schäden entstanden sind).
Regulärer Verschleiss sowie die Instandhaltung des Mietobjekts bei normaler Nutzung gehören in deinen Haftungsbereich.
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Wie du siehst, ist das Vermieten einer Garage oder eines Stellplatzes eine sehr unkomplizierte Angelegenheit und Interessenten sind rasch gefunden. Wenn du unsere Hinweise und Tipps nutzt, wird das Parkplatz-Vermieten zum Kinderspiel. Schalte jetzt dein Inserat für deinen Stellplatz.