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So kündigst du einen Maklervertrag

04.01.2024

Wir wissen, dass die Suche nach einem neuen Zuhause oder der Verkauf einer Immobilie spannend, aber auch herausfordernd sein kann. Und manchmal erfordert es, den Maklervertrag zu kündigen – sei es wegen Unzufriedenheit mit den Leistungen oder weil du selbst schon jemanden für den Kauf (oder die Miete) gefunden hast. In diesem Guide zeigen wir dir, wie du deinen Maklervertrag einfach und korrekt kündigst.

Wann kann man einen Maklervertrag kündigen?

In der Schweiz gilt: Ein Maklervertrag kann grundsätzlich jederzeit gekündigt werden. Das gilt auch dann, wenn im Vertrag eine Kündigungsfrist oder eine Mindestlaufzeit vereinbart wurde. Solche Regelungen können das gesetzliche Kündigungsrecht nicht einschränken.

Die Kündigung wird sofort wirksam, sobald sie ausgesprochen oder schriftlich erklärt wird.

Kündigung zur Unzeit

Wird der Maklervertrag zu einem besonders ungünstigen Zeitpunkt gekündigt (etwa während laufender Verkaufsverhandlungen oder nachdem bereits Kosten angefallen sind), kann die Makleragentur unter Umständen Schadenersatz verlangen. Voraussetzung ist, dass sie einen konkreten finanziellen Schaden nachweisen kann, zum Beispiel durch bereits geschaltete Inserate oder beauftragte Dienstleistungen.

Wichtig: Auch in diesen Fällen bleibt die Kündigung gültig. Die Makleragentur kann keine vollständige Provision verlangen, wenn es nicht zum Verkauf kommt. Zulässig sind nur effektiv entstandene, vertraglich vereinbarte Auslagen sowie ein angemessener Schadenersatz.

Wie kann man einen Maklervertrag kündigen?

In der Praxis wird ein Maklervertrag schriftlich gekündigt – per Brief oder per E-Mail. Wichtig ist, dass du klar formulierst, dass du den Vertrag kündigst, und angibst, ab wann die Kündigung gelten soll.

Empfehlenswert ist der Versand per Einschreiben, damit du einen Nachweis über Versand und Empfang hast. Grundsätzlich sind zwar auch mündliche Kündigungen möglich aber diese lassen sich im Streitfall schwer belegen. Deshalb ist die schriftliche Form immer die bessere Wahl.

Einen Kündigungsgrund musst du rechtlich nicht angeben. Bei einer ausserordentlichen Kündigung, etwa wegen grober Pflichtverletzungen der Makleragentur, kann eine kurze Begründung jedoch sinnvoll sein.

Welche Kosten können bei der Kündigung anfallen?

Ob und in welcher Höhe Kosten entstehen, hängt von der Vertragsgestaltung und vom Zeitpunkt der Kündigung ab. Grundsätzlich gilt: Ein Maklervertrag kann jederzeit gekündigt werden, Ersatzansprüche sind jedoch in bestimmten Fällen möglich.

Mögliche Kosten im Überblick

  • Schadenersatz bei Kündigung zur Unzeit: Erfolgt die Kündigung zu einem für die Makleragentur besonders ungünstigen Zeitpunkt, kann sie Schadenersatz verlangen, etwa bei laufenden Inseraten oder bereits beauftragten Dienstleistungen.
     
  • Aufwendungsersatz: Hat die Makleragentur bereits Auslagen getätigt – zum Beispiel für Fotografen, Inserate oder die Erstellung eines Exposés –, können diese Kosten in Rechnung gestellt werden. Voraussetzung ist, dass der Maklervertrag solche Auslagen ausdrücklich vorsieht.
     
  • Konventionalstrafen: Konventionalstrafen sind in Maklerverträgen rechtlich heikel und häufig unzulässig. Sie sind nur dann wirksam, wenn sie klar vereinbart wurden und keine unangemessene Benachteiligung darstellen.
     
  • Provision bei späterem Verkauf (Kausalitätsprinzip): Auch nach der Kündigung kann eine Provision fällig werden, wenn der spätere Verkauf eindeutig auf die Tätigkeit der Makleragentur zurückzuführen ist und dies vertraglich geregelt wurde.

Nach der Kündigung: Immobilie selbst verkaufen

Nach der Kündigung des Maklervertrags entscheiden sich viele Eigentümerinnen und Eigentümer dafür, den Verkauf ihrer Immobilie selbst zu übernehmen. Der Eigenverkauf ermöglicht es, Maklerprovisionen zu sparen und den gesamten Verkaufsprozess selbst zu steuern. Gleichzeitig erfordert er Zeit, Marktkenntnisse und Verhandlungsgeschick.

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Kündigungsschreiben für einen Maklervertrag

Damit deine Kündigung rechtssicher ist, sollte das Kündigungsschreiben klar und vollständig formuliert sein. Folgende Angaben sollten enthalten sein:

  • Deine vollständige Adresse
     
  • Das Datum des Schreibens
     
  • Die Anschrift der Makleragentur
     
  • Eine eindeutige Betreffzeile (z. B. 'Kündigung Maklervertrag')
     
  • Angaben zum Vertrag (Abschlussdatum, gegebenenfalls Vertragsnummer)
     
  • Hinweis auf eine vereinbarte Kündigungsfrist (falls vorhanden)
     
  • Deine Unterschrift bei postalischem Versand
     
  • Eine Bitte um schriftliche Bestätigung der Kündigung

Versende das Kündigungsschreiben nach Möglichkeit per Einschreiben, um einen Nachweis über das Versanddatum zu haben.

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