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Die Grundstückgewinnsteuer im Kanton St. Gallen
Planst du eine Immobilie im Kanton St. Gallen zu verkaufen? Dann ist es wichtig, die Grundstückgewinnsteuer genau zu verstehen. In diesem Artikel erfährst du alles Wesentliche über diese Steuer: von der genauen Berechnungsmethode bis zu möglichen Optimierungen.

Grundstückgewinnsteuerpflicht im Kanton St. Gallen
Im Kanton St. Gallen musst du die Grundstückgewinnsteuer bezahlen, wenn du mit dem Verkauf eines Grundstückes oder einer Liegenschaft Gewinn von mindestens 2’200 CHF erzielst. Grundstückgewinne unter 2’200 CHF sind steuerfrei.
Berechnung der Grundstückgewinnsteuer im Kanton St. Gallen
Im Kanton St. Gallen wird die Grundstückgewinnsteuer auf Basis der Differenz zwischen dem Verkaufspreis und den Anlagekosten der Immobilie berechnet.
Zu den Anlagekosten zählen neben dem ursprünglichen Kaufpreis auch zusätzliche Ausgaben wie die Handänderungssteuer, Gebühren des Grundbuchamtes, Notariatskosten und Kosten für wertsteigernde Massnahmen. Die Kosten für einen Makler oder eine Maklerin, falls anwendbar, sind ebenso Teil der Anschaffungskosten.

Steuersätze der Grundstückgewinnsteuer im Kanton St. Gallen
Gewinn und einfache Steuer 100%
5’000 CHF = 14 CHF
20’000 CHF = 543 CHF
50’000 CHF = 2’745 CHF
75’000 CHF = 5’020 CHF
100’000 CHF = 7’520 CHF
150’000 CHF = 12’520 CHF
200’000 CHF = 17’520 CHF
250’000 CHF = 22’530 CHF
300’000 CHF = 27’780 CHF
350’000 CHF = 33’030 CHF
400’000 CHF = 38’280 CHF
450’000 CHF = 43’530 CHF
500’000 CHF = 49’000 CHF
550’000 CHF = 54’500 CHF
600’000 CHF = 60’000 CHF
> 600’000 CHF = 10%
Quelle
Beispiel
Das Beispiel spielt im Steuerjahr 2015. Der Steuerfuss beträgt 335% der einfachen Steuer.
steuerbarer Grundstückgewinn = 350’000 CHF
einfache Steuer zu 100% gemäss Tabelle = 33’030 CHF
Steuerbetrag (Steuerfuss 335%) = 110’651 CHF
Ermässigung für lange Eigentumsdauer
Beispiel:
- 1965: 1. April 1965
- Kauf eines Einfamilienhauses für 500’000 CHF.
- 1996: 13. Juli 1995
- Erbrechtlicher Übergang auf Nachkomme
- 2020: 11. August 2020
- Verkauf des Einfamilienhauses für 1’200’000 CHF
- selbst bewohnt während mehr als 15 Jahren
- Steuerbarer Gewinn: 700’000 CHF
- Eigentumsdauer: 55 volle Jahre
- Ermässigung auf einen Gewinn von 500’000 CHF (27 x 1.5%) = 40.5%
- Ermässigung auf einen Gewinn von 200’000 CHF (20 x 1%) = 20%
Wäre die Liegenschaft beim Verkauf nicht mindestens 15 Jahre selbst bewohnt gewesen, wäre die Ermässigung von 20% für den gesamten Gewinn anzuwenden.
Zuschlag für kurze Eigentumsdauer
im ersten Jahr nach Erwerb = 5%
im zweiten Jahr = 4%
im dritten Jahr = 3%
im vierten Jahr = 2%
im fünften Jahr = 1%
ab dem sechsten Jahr = 0%
Quelle
Beispiel:
Du erwirbst am 01.10.
2012 eine Liegenschaft zum Kaufpreis von 1’300’000 CHF. Am 24.02.2016 verkaufst du sie für 1’500’000 CHF.Verkaufspreis = 1’500’000 CHF
Anlagekosten = 1’300’000 CHF
Gewinn = 200’000 CHF
Einfache Steuer = 17’520 CHF
Steuerfuss 335% = 58’692 CHF
Zuschlag für kurze Eigentumsdauer (im vierten Jahr, 2%) = 1’174 CHF
Wie kann man die Grundstückgewinnsteuer im Kanton St. Gallen minimieren?
Um die Grundstückgewinnsteuer im Kanton St. Gallen zu minimieren, solltest du alle abzugsfähigen Ausgaben geltend machen. Dazu gehören:
- Kosten für dauerhafte Verbesserungen (Umbauten, Erweiterungen)
- Grundeigentümerbeiträge
- Schuldzinsen (im Zusammenhang mit der Wertsteigerung der Immobilie)
Weitere Informationen dazu findest du im entsprechenden Artikel des St. Galler Steuergesetzbuchs.
Zusätzlich kann die Steuer in bestimmten Fällen aufgeschoben werden. Das kann die Besitzdauer verlängern und somit auch niedrigere Steuerkosten zur Folge haben. Details dazu folgen im nächsten Abschnitt.
Aufschub der Grundstückgewinnsteuer im Kanton St. Gallen
Ein Aufschub ist in St. Gallen bei Erbgang, Erbvorbezug oder Schenkungen möglich. In diesen Fällen wird die Besteuerung nicht wie üblich sofort fällig, sondern überträgt sich auf den Erben oder Beschenkten.
Beim Erwerb eines Eigenheims als Ersatz für die verkaufte Immobilie oder beim Eigentumswechsel unter Ehegatten im Rahmen des Güterrechts kann ebenfalls ein Steueraufschub erfolgen.
Spezifische Bedingungen und Beispiele für Steueraufschubfälle sind im Steuergesetzbuch Artikel 132 detailliert aufgeführt.
Fälligkeit der Grundstückgewinnsteuer beim Hausverkauf in St. Gallen: Wann muss ich zahlen?
Die Grundstückgewinnsteuer wird in St. Gallen grundsätzlich zum Zeitpunkt des Hausverkaufs fällig. Du solltest diese Steuer unmittelbar nach dem Verkaufsabschluss beim Kanton begleichen. Der Kanton behält 7/12 der Steuer und verteilt dann 5/12 davon an die Gemeinde, in der sich die Immobilie befindet.
Für eine optimale Vorgehensweise ist es ratsam, dich frühzeitig über mögliche Aufschuboptionen zu informieren.
Häufig gestellte Fragen zur Grundstückgewinnsteuer in St. Gallen
Kann ich die Grundstückgewinnsteuer in St. Gallen senken, wenn ich die Immobilie lange bessesen habe?
Ja, das kannst du. Je länger du eine Immobilie besitzt, desto niedriger kann die Steuer ausfallen.
Die höchste Reduktion, die du erreichen kannst, ist 40.5%. Dafür musst du die Immobilie mehr als 15 Jahre besessen und selbst benutzt haben.
Welche Rolle spielt die Hypothek bei der Berechnung der Grundstückgewinnsteuer für einen Hausverkauf in St. Gallen?
Die Hypothek spielt bei der Berechnung der Grundstückgewinnsteuer im Kanton St. Gallen keine direkte Rolle. Die Steuer berechnet sich aus der Differenz zwischen dem Verkaufserlös und den Anlagekosten der Immobilien.
Kann ich die Grundstückgewinnsteuer umgehen, wenn ich mein Haus in St. Gallen an Familienmitglieder verkaufe?
Wenn du dein Haus in St. Gallen an ein Familienmitglied verkaufst, kannst du damit nicht die Grundstückgewinnsteuer umgehen. Die Steuer kann in bestimmten Situationen zwar aufgeschoben werden, wird dann aber bei einem späteren Verkauf ausserhalb der Familie trotzdem fällig.
Tipp: Die Grundstückgewinnsteuer ist im St. Galler Steuerbuch StB 130 Nr. 1 bis StB 141 Nr. 2 umschrieben.